Abmahnung fehlende Barrierefreiheit – Jetzt wird’s ernst
Montagmorgen. Der Kaffee dampft, der Posteingang quillt über. Zwischen Routine-Mails und Newslettern liegt da plötzlich dieses eine Schreiben: Betreffzeile – Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit. Nur ein Blick, und der Puls zieht an. Unwirklich. Unangenehm. Und gar nicht so weit hergeholt, wie viele glauben.
Denn der Countdown läuft. Ab dem 28. Juni 2025 ist Schluss mit Aufschieben. Dann greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und es darf abgemahnt werden, wenn Websites oder digitale Produkte nicht barrierefrei gestaltet sind. Kein Zukunftsthema mehr. Sondern knallharte Gegenwart.
Bald schon Realität – und nicht nur bei „den Großen“
Noch glauben viele, das betreffe nur Behörden oder die üblichen Verdächtigen mit riesigem Webauftritt. Aber nein – Online-Händler, Coaches, Agenturen, Dienstleister: Wer digitale Produkte oder Services anbietet, kann betroffen sein. Selbst ein kleiner Online-Shop mit PDF-Downloads? Ja. Auch der.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Handwerksbetrieb aus Hessen – Website modern, schnell, sogar mobiloptimiert. Aber ohne Tastaturbedienung. Keine Alt-Texte bei Bildern. Videos ohne Untertitel. Die Folge? Eine Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit von einer spezialisierten Kanzlei. Pauschale Forderung: knapp 1.200 Euro. Dazu die Unsicherheit, der Zeitdruck, das rechtliche Gerangel. Alles, was man nicht braucht, wenn man eigentlich mit Kundenterminen jongliert.
Und das ist kein Einzelfall. Denn genau solche Fälle können ab dem 28. Juni 2025 Realität werden – ganz offiziell.

Was bedeutet eigentlich „nicht barrierefrei“?
Kurz gesagt: Wenn Ihre Website oder App nicht so gestaltet ist, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – sie problemlos nutzen können, besteht Handlungsbedarf. Klingt theoretisch? Dann hier ganz konkret:
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Screenreader können Inhalte nicht auslesen, weil Alternativtexte fehlen.
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Navigation ist nur mit der Maus möglich – Tastaturnutzer bleiben auf der Strecke.
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Farben kontrastieren nicht ausreichend – schlecht für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
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Formulare verwirren, statt zu leiten.
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Videos plappern fröhlich drauflos, aber bieten null Untertitel.
Und wissen Sie, was wirklich ärgerlich ist? In vielen Fällen lassen sich diese Schwächen mit überschaubarem Aufwand beheben – wenn man weiß, wo man ansetzen muss. Das Problem ist nur: Viele wissen’s nicht. Oder wissen nicht, dass sie etwas wissen sollten.
Noch zehn Tage – aber das Blatt kann sich wenden
Es bleibt wenig Zeit. Aber nicht zu wenig. Noch sind es zehn Tage bis zum Stichtag. Zehn Tage, um sich zu orientieren, die größten Schwachstellen zu identifizieren – und erste Maßnahmen einzuleiten. Kein Komplettumbau über Nacht, aber ein solides Fundament, um eine Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit zu verhindern, bevor sie überhaupt im Raum steht.
List & Sell begleitet derzeit zahlreiche Unternehmen in genau dieser Situation. Der häufigste Satz? „Wir dachten, das trifft uns gar nicht.“ Der zweithäufigste: „Wenn wir das mal früher gewusst hätten…“
Und genau da liegt der Unterschied. Denn jetzt, jetzt haben Sie noch die Wahl: aktiv werden – oder überrascht werden.

Rechtliche Grundlagen – Was jetzt zählt
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Klingt erstmal nach Paragrafenreiterei aus einem EU-Amt. Und ja – die Wurzeln liegen tatsächlich in einer europäischen Richtlinie. Deutschland hat daraus das BFSG gemacht. Klingt sperrig, ist aber alles andere als abstrakt.
Denn ab dem 28. Juni 2025 gilt: Digitale Angebote müssen barrierefrei zugänglich sein. Und zwar nicht nur bei Ämtern oder öffentlichen Stellen. Sondern auch dort, wo private Unternehmen aktiv sind – also womöglich genau da, wo Sie gerade wirtschaften. Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit sind ab dann rechtlich zulässig. Ein neues Kapitel, das Sie nicht ignorieren sollten.
Wer ist wirklich betroffen – und wer (vielleicht) nicht?
Entwarnung gibt’s nicht, aber auch keinen Grund zur Panik. Denn das Gesetz unterscheidet sehr genau. Betroffen sind zum Beispiel:
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Online-Shops, die digitale Produkte verkaufen – E-Books, Software, Musik
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Plattformen, auf denen Buchungen oder Verträge digital abgeschlossen werden
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Banken, Mobilitätsanbieter, Telekommunikationsdienste
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Selbstständige, die ihre Dienstleistungen online anbieten – etwa per Website oder App
Kurz gesagt: Wer online Geschäfte macht und digitale Inhalte oder Funktionen anbietet, sollte genauer hinschauen.
Ein Fall aus dem echten Leben? Ein Yogastudio in Baden-Württemberg bot über die Website Videos auf Abruf an – gegen Gebühr. Technisch alles okay, aber ohne Untertitel, ohne Tastaturnavigation, ohne Alt-Texte. Ergebnis? Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit – und das, obwohl das Team aus nur fünf Leuten bestand. Es kommt eben nicht nur auf die Größe an, sondern auch auf die Inhalte.

So kommen Sie raus aus der Grauzone
Einfach ignorieren? Keine gute Idee. Die bessere: mit klaren Schritten aktiv werden. Und zwar jetzt. So geht’s:
1. Perspektivwechsel – aber ernsthaft
Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre eigene Seite nur mit der Tastatur bedienen. Oder Sie hören, was der Screenreader vorliest – und plötzlich fehlt Ihnen der Kontext. Genau dort beginnt digitale Ausgrenzung. Und genau da setzt Barrierefreiheit an.
2. Externe Prüfung? Unbedingt
Online-Tools liefern erste Hinweise. Aber sie greifen oft zu kurz. Denn Technik erkennt keine unklaren Button-Texte oder missverständliche Formularfelder. Wir bei List & Sell kombinieren automatische Checks mit echter Nutzerperspektive – damit’s nicht nur technisch, sondern auch menschlich funktioniert.
3. Low-Hanging Fruits ernten
Kleine Änderungen – große Wirkung. Alt-Texte für Bilder ergänzen. Farben mit besserem Kontrast wählen. Videos mit Untertiteln versehen. Die Navigation zugänglich machen. All das kostet kein Vermögen, wirkt aber sofort. Und das Beste: Viele Systeme lassen sich mit wenigen Klicks nachrüsten.
4. Dokumentation – Ihr stiller Retter
Ob Audit, E-Mail-Verlauf mit dem Webdesigner oder einfache Protokolle: Wer dokumentiert, zeigt guten Willen. Im Fall der Fälle kann das den Unterschied machen. Nicht perfekt sein – aber sichtbar bemüht. Das zählt.
Fazit: Besser zehn Tage zu früh als einen Tag zu spät
Barrierefreiheit ist Pflicht. Ja. Aber sie ist auch ein Statement. Für Offenheit. Für echte Nutzerfreundlichkeit. Und nicht zuletzt für Ihren eigenen Schutz – vor einer Abmahnung wegen fehlender Barrierefreiheit, die im schlimmsten Fall mehr kostet als ein kompletter Relaunch. Stellen Sie sich die Frage: Will ich reagieren – oder lieber gestalten?